SMV-Schüler Mit Verantwortung

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    Die 5 Gebote der SMV                                           (SMV- Info 37)

    SMV heißt .„.Schülermitverantwortung" und nicht - wie irrtümlich noch immer ca. 55% der Schülerinnen und Schüler meinen - „Schülermitverwaltung“.

    Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass Schüler, die nur „verwalten", lediglich Aufgaben ausführen, die ihnen von anderen, z.B. von der Schulleitung oder den Lehrern übertragen wurden. Schüler dagegen, die etwas „mitverantworten", ergreifen selbst die Initiative für ihre Interessen, haben größere Handlungsspielräume zum Erlernen eigenverantwortlichen Handeins, aber auch mehr entsprechende Pflichten.

    Im Schulgesetz des Landes Baden-Württemberg (§§ 62-70) und der SMV-Verordnung sind diese Rechte und Pflichten festgelegt.

    1. Die SMV Ist - unbeschadet der besonderen Aufgabe der Schülervertreter - Sache aller Schüler der gesamten Schule. (SMV-Verordnung, §7)

    1.Der Anspruch dieser Regelung ist deutlich und zugleich sehr hoch: Alle Schüler einer Schule bilden die SMV und sind aufgefordert, an der grundlegenden Aufgabe der SMV, nämlich der „Gestaltung des Schullebens, des Gemeinschaftslebens der Schule, der Erziehung der Schüler zu Selbständigkeit und Verantwortungsbewusstsein" (Schulgesetz, §62) mitzuwirken. Das heißt aber auch, dass jeder Schülerrat versuchen muss, tatsächlich große Teile der Schülerschaft in seine Arbeit miteinzubeziehen. Aktive Mini-Teams, die keiner an der Schule wirklich kennt und die nur „ihr eigenes Süppchen kochen", sind nicht im Sinne des Erfinders.

    2. Die SMV ist von allen am Schulleben Beteiligten (...) zu unterstützen. (Schulgesetz, §62)

    Diese Bestimmung enthält ein unmissverständliches „Muss", Alle am Schulleben Beteiligten, also Schulleiter, Lehrer, Sekretärinnen und Sekretäre, Hausmeister und Eltern „müssen" die Arbeit der SMV unterstützen. Das fängt an bei der Bereitstellung von Arbeitsmateria!, geht über die Beratung bei Projekten und endet bei der Gewährung von Zeit und Räumlichkeiten für SMV-Veranstaltungen. Es gibt nur wenig Gründe, warum der SMV die Unterstützung verweigert werden darf, nämlich dann, wenn der Erziehungsauftrag der Schule gefährdet ist (z.B. bei gewaltverherrlichenden Aktionen) oder Sicherheitsaspekte es der Schulleitung unmöglich machen, eine SMV-Aktion zu erlauben. Niemand in der Schule darf der SMV vorschreiben, welche Projekte sie durchführen soll. Schülerrat, SMV-Ausschüsse, Klassensprecherinnen und Klassensprecher entscheiden alleine, ob sie Diskos, Schulfeste, Pausenverkäufe o.a. organisieren. Das heißt nicht, dass die SMV von Lehrern, Schulleitern oder Eltern nicht Anregungen bekommen darf, ob sie aber diese Anregungen aufnimmt, liegt in ihrem eigenen Ermessen. Klassensprecher sollten sich z.B. wehren, wenn sie ständig von Lehrern Aufgaben wie Geldeinsammeln oder In-der-K!asse-für-Ruhe-sorgen übertragen bekommen. Das sind keine Klassen-sprecher-Aufgaben!

    3. Insbesondere soll die SMV die fachlichen, sportlichen, kulturellen, sozialen und politischen Interessen der Schüler fördern. (SMV-Verordnung, §7)

    Hier wird das gesamte Spektrum möglicher SMV-Arbeitsbereiche deutlich. Es gibt praktisch keinen Bereich, in dem die SMV nicht aktiv werden kann, wenn sie möchte. Zugleich wird deutlich, dass SMVen nicht nur Festkomitees sein sollen, sondern wichtige Funktionen innerhalb der Schule übernehmen können. Die Wahrnehmung der „fachlichen" Interessen der Schüler kann da bedeuten, dass Kiassensprecher das Recht haben aktiv zu werden, wenn z.B. der Unterricht eines Lehrers nur für wenige Schüler verständlich ist. „Soziale" Interessen der Schüler fördern, meint z.B. auch die Integration von Außenseitern in einer Klasse zu ermöglichen. Die „politischen" Interessen können z.B. durch Informationsveranstaltungen vor Wahlterminen ebenso gefördert werden wie durch die Teilnahme von Schülervertretern an der Schulkonferenz und anderen schulischen Gremien, in denen für die Schule wichtige Entscheidungen gefällt werden. Für alle Aktivitäten hier gilt lediglich die Bedingung, dass sie „nicht einseitig den Zielsetzungen bestimmter politischer, konfessioneller oder weltanschaulicher Gruppen dienen" dürfen.

    4. Der SMV ist Gelegenheit zu geben, In allen dafür geeigneten Schule mitzuarbei-ten. (SMV-Verordnung, §7}

    Neben der Entsendung von Vertretern in die Schulkonferenz gehört es zu den Möglichkeiten der SMV, auch z.B. an Gesamtlehrerkonferenzen teilzunehmen, wenn Tagesordnungspunkte vorliegen, die ihre Interessen betreffen. Die SMV-Verordnung geht hier sogar soweit, der SMV das Recht einzuräumen, „Anregungen und Vorschläge für die Gestaltung des Unterrichts im Rahmen der Bildungspläne einschließlich der Erprobung neuer Unterrichtsformen" zu machen, das heißt aktiv ihre Ideen für Planung und Gestaltung von Unterricht im Dialog mit den Lehrern einzubringen.

    Achtung!!! Bei Unklarheiten und Zweifelsfällen fragen Sie ihren SMV-Beauftragten

    Dateien zum Download:
    Versetzungsordnung Gymnasium / Tabelle mit Besonderheiten und Ausnahmeregelungen
    Die 5 Gebote der SMV
    Gesetzliche Grundlage: Die SMV-Verordnung
    Die Aufgaben des Klassensprechers
    Checkliste für Klassensprecher
    Die Aufgaben der Schülersprecher
    Die Geschichte der SMV